Datenschutzerklärung

Informationen nach Art. 13,14 DS-GVO

Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Datenschutz in Europa. Ergänzt wird sie durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das nur dort Anwendung findet, wo die DSGVO nationale Regelungsspielräume zulässt.

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten.

Verantwortlicher

Vermessungsbüro Schehl
Herr Dipl.-Ing. Manfred Schehl ÖbVI
Grüner Dyk 55 – 47803 Krefeld E-Mail: mail@vermessung-schehl.de
Telefon: +49 (0) 2151 / 56 50 770

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter Münsterland – Anke Blömer
Hertzstr. 16 – 48653 Coesfeld
E-Mail: service@datenschutzbeauftragter-muensterland.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Verarbeitungen zu Vertragszwecken

Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten dienen uns zur Auftragserfüllung (Durchführung einer Vermessungsdienstleistung / Erstellung von Gutachten). Weiter werden die Daten zur digitalen, telefonischen oder schriftlichen Kommunikation mit Ihnen, sowie zur Rechnungsbearbeitung benötigt. Die Legitimation dieser Verarbeitungen ist daher Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.

Werden uns Daten von Dritten mitgeteilt, treten wir mit Ihnen in Kontakt nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) i.V.m. Art. 14 DSGVO.

Verarbeitungen aufgrund einer erteilten Einwilligung

In einigen Fällen erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Dies betrifft z.B. folgende Verarbeitungen:

  • Weitergabe von hoheitlichen Arbeitsergebnissen an beteiligte Dritte durch uns zum Zweck einer beschleunigten Auftragsbearbeitung

Einwilligungen sind jeweils freiwillig und können mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Verarbeitungen aufgrund gesetzlicher Pflichten

Desweiteren nutzen wir die Daten zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c), AO § 147, § 8 Abs. 2 DVOzÖbVIG NRW, § 199 Abs. 3 BGB). Dies betrifft die Aufbewahrung von Dokumenten sowie Informationspflichten bei hoheitlichen Vermessungen. Verarbeitungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, sind über Art. 6 Abs. 1 lit. c) in Verbindung mit §§ 147 ff. der Abgabenordnung oder dem Vermessungskatastergesetz (z. B. §§ 18ff), dem Erhebungserlass (Nr. 24 ff) oder anderen spezialgesetzlichen Vorschriften legitimiert.

Verarbeitungen aufgrund unseres berechtigten Interesses

Andere Verarbeitung wie z. B. die Vermessung mit modernsten Messtechnologien wie Drohnen und 3D-Laserscanner bzw. ggf. die Sicherung unseres Unternehmensgeländes per Kamera, Statistiken und Auswertungen und das Betreiben eines aktuellen und informativen Internetauftritts liegen in unserem berechtigten Interesse. Die Interessensabwägungen finden Sie jeweils zur jeweiligen Verarbeitung. Die Rechtsgrundlage in diesen Fällen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur

Im Rahmen der Vertragsabwicklung und zur Authentifizierung von Dokumenten verwenden wir qualifizierte elektronische Signaturen. Diese dienen der rechtsverbindlichen Unterzeichnung und der Sicherstellung der Integrität und Authentizität der unterzeichneten Dokumente. Verarbeitet werden in dieser Verarbeitung die Signaturdaten des Verantwortlichen (Name, Berufssiegel, Zertifikatsdaten und elektronische Unterschrift) sowie die Eigentümer-Daten auf den so signierten Plänen. Die Rechtsgrundlage zur Verwendung qualifizierter elektronischer Unterschriften ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit b) – Vertragsdurchführung und Art. 6 Abs. 1 lit. c) – Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, die sich u.a. aus der Berufsordnung für Vermessungsingenieure, der eIDAS-Verordnung sowie aus Rechtsverordnungen und Satzungen bestimmter Städte und Gemeinden ergeben.

Eingesetzte Technologien

Klassische Messverfahren

Zur Erfüllung unserer Vermessungsdienstleistungen setzen wir sowohl klassische Messverfahren wie z. B. die Geländevermessung mit Hilfe eines Tachymeters ein. Die Koordinatenerfassung mittels klassischer Messverfahren erfolgt zu Vertragszwecken (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Betrieb einer Internetseite

Im Rahmen der Außendarstellung und Findbarkeit betreiben wir eine eigene Homepage. Es ist unser berechtigtes Interesse, unser qualifiziertes Dienstleistungsangebot Bauherren und Eigentümern anspruchsvoll zu präsentieren, sowie über eine moderne Homepage potentielle Bewerber anzusprechen und unser Angebot in Suchmaschinen leicht auffindbar zu machen. Sofern externe Dienstleister in diese Verarbeitung eingebunden sind, wurden die erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen. Die Rechtsgrundlage zum Betrieb einer Website ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO. Welche Verarbeitungsprozesse ganz genau auf der Website vorgenommen werden und wie diese legitimiert sind, finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage: https://www.vermessung-schehl.de/datenschutz

Welche Daten werden erhoben?

Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass wir als öffentlich bestelltes Vermessungsbüro (ähnlich wie Steuerberater oder Notare) einer berufsrechtlichen Schweigepflicht unterliegen. Die Vorschrift hierzu findet sich in nach § 8 DVzÖBVI G NRW.  Über Tatsachen, die Ihr Eigentum betreffen, dürfen wie nur dann Auskunft erteilen, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der Information hat.

Im Falle eines privatrechtlichen Vermessungsauftrages verarbeiten wir folgende Daten von Ihnen:

  • Name, Anschrift
  • E-Mailadresse, Telefonnummer
  • Katasterdaten, Liegenschaftsdaten, Grundstücksdaten, Grundbucheinsichten,
  • Messdaten (Koordinaten)
  • Bilder, Luftbilder
  • Ggf. Einsicht auf Geburtsnamen, Geburtsdatum zwecks eindeutiger Identifikation
  • Registerauszüge
  • Ggf. Vorsorgevollmachten, Erbscheine oder notariell beglaubigte Testamente zur Feststellung der Rechtsnachfolge
  • Ggf. Notarielle Vollmachten und Bestallungsvollmachten zum Nachweis der Rechtsvertretung
  • Unterschrift

Im Falle einer (hoheitlichen) Liegenschaftsvermessung verarbeiten wir darüber hinaus folgende Daten:

  • Name, Vorname, Anschrift, Unterschrift der beteiligten Nachbarn
  • Ggf. Name, Vorname, Anschrift des Bevollmächtigten
  • Ggf. Name, Vorname, Unterschrift des Vollmachtgebers
  • Ggf. Einsicht auf den Lichtbildausweis zwecks eindeutiger Identifikation beim Grenztermin, Dokumentation der Personalausweisnummer
  • Ggf. Einsicht auf Geburtsnamen, Geburtsdatum zwecks eindeutiger Identifikation
  • Ggf. Vorsorgevollmachten, Erbscheine oder notariell beglaubigte Testamente zur Feststellung der Rechtsnachfolge

Ggf. notarielle Vollmachten, Verträge zum Nachweis der Rechtsvertretung

Woher kommen die Daten (Quelle)?

Ihre Daten haben wir in der Regel persönlich erhoben. Hin und wieder werden uns einige Daten auch von Dritten (Architekten, Behörden oder beteiligten Unternehmen) mitgeteilt. Darüber informieren wir Sie jeweils separat. Einige Daten (meistens Details zum Projekt) recherchieren wir in öffentlichen und nichtöffentlichen Verzeichnissen und Onlinekatalogen. Hierbei handelt es sich in aller Regel um technische Daten und Daten zu Eigentumsverhältnissen.

Wer bekommt noch meine Daten?

Als öffentlich-bestellte Vermessungsstelle unterliegen wir ganz ähnlich wie Steuerberater oder Notare einer berufsrechtlichen Schweigepflicht. Diese gilt bei der Bearbeitung hoheitlicher Aufträge. Unsere Schweigepflicht ist für das Vermessungswesen in Nordrhein-Westfalen in § 3 ÖbVI-Gesetz NRW festgelegt. Sämtliche Informationen Ihre Angelegenheiten zu Grund und Boden betreffend, dürfen wir demzufolge nur an Sie persönlich weiterleiten.

Handelt es sich bei Ihrem erteilten Auftrag um eine hoheitliche Aufgabe (z. B. Erstellung eines amtlichen Lageplans, Abmarkung, Grenzfeststellung u.a.) geben wir Ihre Daten demzufolge nicht an Dritte weiter.

Zum Zwecke der Beschleunigung Ihres Bauvorhabens können Sie uns jedoch von der Schweigepflicht entbinden und uns eine Einwilligung zur Weitergabe von Arbeitsergebnissen wie Plänen, Skizzen, Berechnungen u.a. an Behörden und an beteiligte Dritte erteilen. In diesem Fall ist die Rechtsgrundlage der Datenweitergabe dann Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO i.V.m. der Schweigepflichtentbindungserklärung.

Hoheitliche Vermessung: Weitergabe von Daten an Katasterämter

Im Falle hoheitlicher Vermessungen sind wir gesetzlich verpflichtet, Daten an Katasterämter zur Fortführung des Liegenschaftskatasters weiterzuleiten. Eine gesonderte Einwilligung zur Datenweitergabe ist hierzu nicht erforderlich. Die Legitimation ergibt sich aus § 3 VermKatG und Art. 6 Abs. 1 lit. c).

Datenweitergabe bei nicht-hoheitlichen Vermessungen

Zur Durchführung nicht-hoheitlicher Vermessungen (wie z. B. Ingenieurvermessungen, Bauvermessungen, Höhenfeststellungen u.a.) ist es in der Regel erforderlich, bestimmte Arbeitsergebnisse (z. B. Skizzen, Pläne, Koordinaten) an beteiligte Dritte (z. B. Planer, Bauunternehmen) weiterzugeben. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Datenweitergabe innerhalb des Unternehmens

Innerhalb des Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte (z. B. an Kreditinstitute zur Zahlungsabwicklung, an Rechtsanwälte zur Durchsetzung offener Forderungen – bzw. im Falle einer Betreibung an die zuständige Stadtkasse, öffentliche Stellen, z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzamt, etc.), sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis (z. B. nach den oben genannten Rechtsvorschriften) besteht.

Zudem können von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, die uns bei der Vertragsabwicklung und Erfüllung von gesetzlichen Pflichten unterstützen, zu diesem Zweck Daten erhalten. Dies sind Dienstleister aus den Kategorien IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Postdienste, Personalverwaltung, Buchhaltung u.a. Die jeweils erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge sind mit den betreffenden Dienstleistern abgeschlossen. Eine Datenverarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR findet nicht statt.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur so lange, wie dies für die Erreichung des jeweiligen Verarbeitungszwecks und die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen betragen i.d.R. zehn Jahre (vgl. insbesondere § 147 AO und § 8 ÖbVIG NRW). Eine längere Speicherung Ihrer Daten kann im Einzelfall mit Blick auf gesetzliche Verjährungsfristen, insbesondere nach §§ 195 ff. BGB erforderlich sein. Daher kann in Einzelfällen eine Aufbewahrung von Daten, die für die Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung rechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit der Vermessungsleistung notwendig sind, von bis zu 30 Jahren in Betracht kommen. Nach dem Ablauf der vorgenannten Fristen werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, Sie haben einer längeren Speicherung zugestimmt.

Welche Rechte habe ich?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie folgende Rechte:

  • Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sie haben das Recht auf Berichtigung fehlerhafter oder unvollständiger Daten (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
  • Sie haben das Recht, Ihre erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO).

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO). Ihre Beschwerde leiten Sie an die zuständige Aufsichtsbehörde. In unserem Fall ist das: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW – Postfach 20 04 44 – 40102 Düsseldorf – E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de . Bevor Sie eine Beschwerde beim LDI einreichen, sollten Sie das Gespräch zum Verantwortlichen bzw. zur Datenschutzbeauftragten unsers Unternehmens suchen. Die Kontaktdaten finden Sie weiter vorne in der Datenschutzerklärung.

Wie kann ich meine Rechte in Anspruch nehmen?

Um Ihre Rechte geltend zu machen, ist eine schriftliche Anfrage Ihrerseits erforderlich. Sollten Sie im Vermessungsbüro nicht persönlich bekannt sein, führen wir die Legitimation Ihrer Person zur Beauskunftung personenbezogener Daten durch. Die Rechtsgrundlage zur Legitimation ist durch Art. 15 DSGVO impliziert.

Sie möchten keine personenbezogenen Daten teilen?

Die Weigerung, die für die Abwicklung des Auftrags notwendigen Daten anzugeben, kann dazu führen, dass Ihr Auftrag nicht bearbeitet werden kann, oder dass der Vertrag mit Ihnen nicht abgeschlossen werden kann.

Automatisierte Entscheidungen und Profiling

Es finden keine automatisierten Entscheidungen bzw. Profiling statt.